Baustellen Videoüberwachung: Sicherheit rund um die Uhr

In Anbetracht der steigenden Bedrohungen, darunter Diebstahl und Vandalismus, gewinnt die Baustellenüberwachung zunehmend an Bedeutung. Die jährlichen Verluste durch Diebstähle auf Baustellen belaufen sich mittlerweile auf Millionen, und es sind nicht nur teure Baugeräte und Werkzeuge betroffen.

Selbst hochwertige Baumaterialien wie Heizkörper, Sanitärartikel, Bleche, Kabel und Rohre sind aufgrund der hohen Metallpreise äußerst begehrt.

Diebe und Vandalen machen dabei keinen Unterschied zwischen Wochentagen und Wochenenden. Selbst während des aktiven Baubetriebs unter der Woche, wenn zahlreiche Bauunternehmen auf der Baustelle arbeiten, haben sie leichtes Spiel.

Doch Baustellenüberwachung bietet nicht nur Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Sie ermöglicht auch eine fotografische Dokumentation des Baufortschritts, die es erlaubt, die Aktivitäten der beteiligten Firmen chronologisch zu verfolgen.

Dadurch können Bau- und Montageabläufe rekonstruiert, Schadensverursacher ermittelt und Streitfälle einfacher geklärt werden. Baustellenüberwachung ist somit der Schlüssel zur Sicherheit und Transparenz auf Bauprojekten.

Baustellen Videoüberwachung und die DSGVO

Die Videoüberwachung von Baustellen ist grundsätzlich erlaubt, da der Baustellenbetreiber ein berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Baustelle hat und sein Hausrecht ausübt.

Dennoch ist beim Einsatz von Videokameras stets die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte der Bauarbeiter zu schützen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Baustellen Videoüberwachung – Rechtsgrundlage und Zweck

Die Videoüberwachung auf Baustellen stützt sich in den meisten Fällen auf das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Videoüberwachung uneingeschränkt erlaubt ist.

Die datenschutzkonforme Verarbeitung erfordert stets eine Interessensabwägung, bei der die Belange der Betroffenen, wie Bauarbeiter, gegenüber den Interessen des Verantwortlichen, beispielsweise des Bauunternehmens, abgewogen werden.

Nur wenn die Interessen des Bauunternehmens überwiegen, ist die Baustellenüberwachung datenschutzrechtlich zulässig.

Der Zweck der Überwachung besteht meist im Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder der Sicherheit von Personen. Auch hier ist eine Interessenabwägung und rechtliche Prüfung erforderlich.

Transparente Information über die Videoüberwachung

Um die Videoüberwachung auf Baustellen transparent zu gestalten und den Datenschutzvorschriften gerecht zu werden, sollten folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des gesetzlichen Vertreters
  • Gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Beschreibung der berechtigten Interessen
  • Gegebenenfalls Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
  • Gegebenenfalls Absicht der Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU und des EWR

Zusätzlich sollten Hinweisschilder mit Kamerasymbolen in überwachten Bereichen angebracht werden, um auf die laufende Videoüberwachung hinzuweisen und den Personen die Möglichkeit zu geben, sich dieser bewusst zu sein, bevor sie den überwachten Bereich betreten.

Die Vorteile von Pink-Bau-Cam

Warum ist Baustellenüberwachung mit Videoüberwachung unverzichtbar? Hier ist die klare Antwort: Jeder benötigt sie!

Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Motivationen hinter Baustellendiebstählen, die von Mutproben bis hin zu gezieltem Raub reichen. Wir zeigen dir, warum der Einsatz von Video-Überwachungskameras auf der Baustelle einen entscheidenden Unterschied machen kann:

  • Proaktiver Schutz: Fest installierte oder mobile Videoüberwachungskameras bieten proaktiven Schutz, indem sie die Baustelle rund um die Uhr überwachen, selbst wenn niemand vor Ort ist. Sie erkennen potenzielle Eindringlinge schon vor der Tat und schrecken sie ab.

  • Abschreckung im Vorfeld: Die bloße Präsenz von Überwachungskameras wirkt bereits als wirksame Abschreckung. Potenzielle Täter denken zweimal nach, bevor sie eine gut überwachte Baustelle betreten.

  • Festnahme von Tätern: Sollte es dennoch zu einem Diebstahl oder einer anderen Straftat kommen, sind unsere Videoüberwachungssysteme in der Lage, die Täter aufzuzeichnen und somit bei der Festnahme zu unterstützen.

Insgesamt bietet die Baustellen-Überwachung mit Videoüberwachung eine effektive Lösung, um dein Bauprojekt vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen.

Notwendigkeit Datenschutz-Folgenabschätzung

Um die Datenschosschutzrichtlinien einzuhalten und die Sicherheit der Videoüberwachung auf Baustellen zu gewährleisten, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich. Diese umfasst:

  • Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und Zwecke, einschließlich berechtigter Interessen
  • Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung im Hinblick auf den Zweck
  • Einschätzung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen
  • Beschreibung geplanter Maßnahmen zur Risikobewältigung

Zur Erstellung der DSFA kann der Datenschutzbeauftragte, sofern vorhanden, unterstützend tätig werden. Dies stellt sicher, dass die Video-Überwachung den Datenschutzanforderungen entspricht.

Checkliste datenschutzkonforme Baustellenüberwachung

Hier ist eine Checkliste, um sicherzustellen, dass die Baustellen-Überwachung den Datenschutzvorschriften entspricht und die Sicherheit gewährleistet:

  • Verwendung von Übersichtsaufnahmen in Form von Zeitrafferfotos statt Live-Aufnahmen
  • Ausschluss von öffentlichen Bereichen und Nachbargrundstücken von der Erfassung
  • Transparenzpflichten nach Art. 13 DSGVO einhalten, einschließlich Hinweisschilder und Vorabinformationen an Betroffene
  • Verpixelung von Personen und personenbezogenen Daten, wie KfZ-Kennzeichen; falls nicht möglich, unscharfe Aufnahmen, die keine klare Identifizierung ermöglichen
  • Maximale Aufbewahrungsfrist der Aufnahmen von 72 Stunden einhalten
  • Gegebenenfalls Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO mit einem Dienstleister für Baustellenüberwachung
  • Einbeziehung des Betriebsrats, falls vorhanden, und gegebenenfalls Abschluss einer Betriebsvereinbarung
  • Bei Unsicherheit datenschutzrechtliche Beratung in Betracht ziehen

Diese Checkliste gewährleistet die datenschutzkonforme Baustellenüberwachung und die Einhaltung relevanter Vorschriften.

Quellen: https://gesellschaft-datenschutz.de/videoueberwachung-baustelle/

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